Bedingungen verstecken
Bitte lies auch unsere Datenschutzerklärung.
Nutzungsbedingungen Vogelsberg-Lastenrad
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Buchung von Lastenrädern über die Internetseite „Vogelsberg-Lastenrad.de“ ist ein Angebot des Verkehrsclub Deutschland Kreisverband Wetterau & Vogelsberg.
Der Verleih der Lastenräder wird jedoch von verschiedenen natürlichen oder juristischen Personen verantwortet. In der Buchungsmaske wird für jedes Rad der Eigentümer und eine Mailadresse für Mangel- und Schadensmeldungen angegeben.
(2) Vogelsberg-Lastenrad (im folgenden „Anbieter“), verleiht zu den nachstehenden Bedingungen, bei bestehender Verfügbarkeit, Lastenfahrräder (im folgenden “Fahrrad”) an registrierte Personen (im folgenden „Nutzerin“).
(3) Das Fahrrad wird vom Anbieter kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet.
(4) Durch das Leihen eines Fahrrads akzeptiert die Nutzerin die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungs-bedingungen.
(5) Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich, sofern sie schriftlich (z.B. via E-Mail) vereinbart wurden.
(6) Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentumsrechte an dem Fahrrad.
§ 2 Benutzungsregeln
(1) Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für den ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads. Vor Fahrtbeginn sind von der Nutzerin die Fahrtauglichkeit und die Verkehrstauglichkeit des Fahrrads zu überprüfen. Dies beinhaltet einen Bremstest sowie die Überprüfung des Lichtes.
(2) Stellt die Nutzerin einen Mangel fest, der die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dem Anbieter dies unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht benutzt werden.
(3) Auch kleinere Mängel, beispielsweise an der Transportbox, den Reifen, den Felgen, der Gangschaltung oder sonstigen Teilen des Fahrrads sind dem Anbieter mitzuteilen.
(4) Die Nutzerin darf das Fahrrad ausschließlich vertragsgemäß gebrauchen (vgl. §603 BGB) und muss die geltenden Straßenverkehrsregeln (StVO) beachten.
(5) Sie darf die Transportvorrichtungen des Lastenfahrrads nicht unsachgemäß nutzen. Insbesondere ist auf die jeweils zulässige maximale Last (siehe Gebrauchsanleitung) und die ordnungsgemäße Sicherung des Transportguts zu achten.
(6) Umbauten oder sonstige Eingriffe am Fahrrad sind untersagt.
(7) Die Nutzerin hat bei jedem Abstellen und Parken darauf zu achten, dass Dritte weder gefährdet noch behindert werden. In jedem Fall ist, entsprechend dem genutzten Fahrradtyp, der Ständer zu verwenden oder die Feststellbremse zu fixieren.
(8) Beim Abstellen auf Gehwegen ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Durchgangsbreite freigehalten wird, so dass Begegnungsverkehr z.B. mit Kinderwagen und Rollstühlen möglich bleibt.
(9) Rettungswege, Ein- und Ausfahrten, Zugangswege zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, Radwege, Bordsteinabsenkungen, Blindenleitsysteme und Fußgängerüberwege sind grundsätzlich freizuhalten.
(10) Das Anlehnen an Bäume, Fahrzeuge, Lichtsignalanlagen, Verkehrsschilder oder andere Gegenstände ist zu unterlassen.
(11) Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit den zugehörigen Schlössern so zu sichern, dass es nicht ohne Gewaltanwendung entfernt werden kann. Das gilt auch bei kurzer Abwesenheit. Eine Sicherung mit weiteren Schlössern ist nicht zulässig.
(12) Sollte es gestohlen werden, wird die Nutzerin den Diebstahl sofort bei der Polizei anzeigen, den Anbieter kontaktieren und auch das polizeiliche Aktenzeichen an den Anbieter übermitteln.
§ 3 Leihvorgang und Leihdauer
(1) Die Nutzerin ist während der gesamten Leihdauer für das Fahrrad verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad währenddessen von Dritten benutzt wird.
(2) Im Allgemeinen erfolgt keine Übergabe oder Abnahme des Fahrrads zwischen der Nutzerin und dem Anbieter. Die Nutzerin erhält die Schlüssel für die Fahrradschlösser, mit denen das Fahrrad gegen Diebstahl gesichert wurde, von einer Ausgabestelle („Station“). Diese ist nicht für den Zustand des Fahrrads verantwortlich und kontrolliert ihn auch nicht. Die Nutzerin ist daher verpflichtet den Anbieter über festgestellte Mängel am Fahrrad zu informieren.
(3) Die Station händigt die Schlüssel nur dann an die Nutzerin aus, wenn diese sich durch ein amtliches Dokument mit Lichtbild (z. B. Personalausweis) ausweisen und den bei der Buchung erhaltenen Code vorlegen kann.
(4) Die Leihdauer beginnt mit der Entgegennahme der Schlüssel für die Fahrradschlösser und endet mit deren Rückgabe an der jeweiligen Station.
(5) Das Fahrrad ist zum Ende der gebuchten Zeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrrad in sauberem und betriebsbereitem Zustand an seinem ursprünglichen Standort abgestellt und mit den zugehörigen Schlössern gegen Diebstahl gesichert wurde. Mindestens eines der Schlösser muss dabei an einem festen Gegenstand angeschlossen werden.
(6) Hat das Fahrrad eine elektrische Tretunterstützung mit einem Akkumulator, ist dieser vor Rückgabe von der Nutzerin aufzuladen, sofern der Ladezustand unter 50 % gefallen ist. Zum Laden ist ausschließlich das mit dem Fahrrad übergebene Ladegerät zu benutzen und dabei die Gebrauchsanleitung zu beachten.
(7) Gibt die Nutzerin das Fahrrad nicht ordnungsgemäß zurück, ist die Nutzerin für alle Kosten oder Schäden, die dem Anbieter aus dieser Zuwiderhandlung entstehen, verantwortlich und haftbar.
§ 4 Registrierung
(1) Der Antrag auf Registrierung erfolgt auf der Internetseite „www.vogelsg. lastenrad.de“ des Anbieters. Nutzerin kann nur sein, wer das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Anmeldung vollendet hat. Der Anbieter entscheidet über die Annahme des Antrags.
(2) Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Die Nutzerin ist verpflichtet, eintretende Änderungen der persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen. Die Daten können selbstständig über das Nutzerinnenportal geändert werden.
(3) Die Registrierung ist erfolgreich abgeschlossen, sobald die Nutzerin ihr persönliches Kennwort („Passwort“) via Mail erhalten hat.
(4) Die Nutzerin hat dafür Sorge zu tragen, dass ihr Passwort vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt ist. Die Weitergabe des Passwortes an Dritte ist untersagt.
(5) Die Nutzerin ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu unterrichten, wenn ihr Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung des Passwortes bekannt werden. Falls sie dieser Informationspflicht nicht nachkommt, ist die Nutzerin für alle Kosten und Schäden, die dem Anbieter aus der Zuwiderhandlung entstehen, verantwortlich und haftbar.
(6) Der Anbieter darf bei begründetem Anlass, insbesondere im Falle des Missbrauchs, die Nutzerin von der weiteren Nutzung ausschließen.
§ 5 Buchung
(1) Eine Buchung wird erst mit der Bestätigung und der Übersendung des Buchungscodes wirksam.
(2) Die Nutzung eines Fahrrades beschränkt sich auf maximal zwei aufeinander folgende Tage, maximal dreimal in einem Kalendermonat.
(3) Buchungsänderungen sind nicht zulässig. Im Falle einer gewünschten Änderung muss die Buchung storniert werden und im Anschluss eine neue Reservierung beantragt werden.
(4) Buchungen können jederzeit storniert werden.
(5) Die Nutzerin darf das Fahrrad nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist nach Buchungsbeginn nicht möglich.
(6) Reservierungszeiten sind einzuhalten und nicht zu überschreiten, andernfalls behält sich der Anbieter den Ausschluss der Nutzerin vor.
§ 6 Datenschutz
(1) Die Nutzerin erklärt sich damit einverstanden, dass die folgenden persönlichen Daten zur Durchführung des Teilnahmevertrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Eintrittsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Buchungs- und Reservierungsverlauf.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die persönlichen Daten der Nutzerin zu speichern und verpflichtet sich, diese nur im Einklang mit den gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, persönliche Daten, insbesondere die Anschrift der Nutzerin, weiterzugeben, wenn Ermittlungsbehörden eine Ordnungswidrigkeit oder die Einleitung eines Strafverfahrens nachweisen.
(4) Ansonsten ist der Anbieter nicht befugt, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
§ 7 Haftung
(1) Die Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Danach hat der Anbieter Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. (vgl. §599 BGB)
(2) Im Allgemeinen erfolgt keine Übergabe oder Abnahme des Fahrrads zwischen einer Nutzerin und dem Anbieter. Jede Nutzerin verpflichtet sich daher, vor Fahrtbeginn die Fahr- und Verkehrstauglichkeit zu prüfen und den Anbieter unverzüglich über festgestellte Mängel zu informieren. Handelt es sich um einen Mangel, der die Fahr- und Verkehrstauglichkeit beeinflusst, darf das Fahrrad nicht benutzt werden! Im Versäumnisfall ist die Nutzerin selbst für während der Leihdauer entstandene Schäden, sowie eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftbar. Um den Anbieter dafür in Haftung zu nehmen, muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass dieser seine Wartungs- bzw. Informationspflicht verletzt hat.
(3) Der Anbieter haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Fahrrad trotz Buchung nicht, nur verspätet und/oder an einem anderen Ort zur Verfügung steht. Er haftet ebenfalls nicht für Schäden am Transportgut.
(4) Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen und Verschlechterungen des geliehenen Fahrrads, die durch einen nicht vertragsgemäßen Gebrauch der Sache herbeigeführt wurden, insbesondere für Beschädigungen, sowie den Verlust oder Untergang des gesamten Fahrrads oder einzelner Teile. Dies gilt nicht, wenn die Nutzerin die Veränderung bzw. Verschlechterung nicht zu vertreten hat.
(5) Die Nutzerin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Fahrräder kein Vollkaskoschutz und kein Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Sie ist daher ausschließlich durch eine eventuell von ihr abgeschlossene Haftpflichtversicherung versichert.
§ 8 Unfälle
(1) Bei Unfällen, an denen außer der Nutzerin auch Dritte oder das Eigentum Dritter beteiligt sind, ist unverzüglich sowohl die Polizei als auch der Anbieter zu verständigen und das polizeiliche Aktenzeichen an den Anbieter zu übermitteln.
(2) Die Nutzerin ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Widrigenfalls haftet die Nutzerin für den auf Seiten des Anbieters entstehenden Schaden.
§ 9 Sonstiges/Gültigkeit/Salvatorische Klausel
(1) Der Anbieter kann ohne Angabe von Gründen die Ausleihe aller oder einzelner Fahrräder einstellen oder auch einzelnen Personen untersagen.
(2) Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Eine ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame, die wirtschaftlich der ungültigen möglichst nahekommt, zu ersetzen.
Bitte Ließ Auch Die Datenschutzerklärung
Weiter zur Datenschutzerklärung.